Leistungen

Die Steuererklärung stellt Unternehmer jedes Jahr wieder vor neue Herausforderungen: Was hat sich im vergangenen Jahr geändert? Gibt es neue Steuergesetze, die mich betreffen? Welche Möglichkeiten habe ich, Steuern zu sparen? Mit all diesen und vielen weiteren Fragestellungen sind unsere Mandanten bei uns in besten Händen. Die Erstellung sämtlicher Steuererklärungen zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten Sie vollumfänglich auf dem Gebiet des Steuerrechts und unterstützen Sie bei der Stellung von Anträgen gegenüber Behörden.

Wir beraten Unternehmer außerdem bei der Rechtsformwahl, bei sämtlichen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie bei internationalen Fallgestaltungen.
 

Viele Unternehmen sind verpflichtet, einen handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Neben den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung sind hier insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu beachten. Als Ihr kompetenter Partner erstellen wir für Ihr Unternehmen den handelsrechtlichen Jahresabschluss, der u.a. dem Gläubigerschutz dient und insbesondere von den Sie finanzierenden Kreditinstituten gefordert wird.

Der Steuerbilanz kommt seit 2010 aufgrund der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit eine deutlich höhere Bedeutung zu und hier bilanzieren wir für Sie steueroptimiert. Hierbei machen wir keine Einschränkungen bei Ihrer Rechtsform, wir betreuen gleichermaßen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften einschließlich Aktiengesellschaften. Des Weiteren erstellen wir für verbundene bzw. assoziierte Unternehmen einen konsolidierten Jahresabschluss.

Alle relevanten Daten Ihres Unternehmens zu kennen ist die Voraussetzung, um fundierte unternehmerische Entscheidungen treffen zu können. Dazu gehört neben der zielgerichteten Planung Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten auch eine genaue Kontrolle der erfolgten Prozesse. Die Finanzbuchhaltung allein kann das nicht gewährleisten. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Organisation und Abwicklung Ihres Rechnungswesens inklusive eines qualifizierten Controllings zur Früherkennung und Vermeidung von betrieblichen Krisen und zur Sicherung Ihres Vermögens.

 Unsere Leistungen im Überblick:
  • Einrichtung Ihrer gesamten Finanzbuchhaltung sowie deren Überwachung mit der durch den Gesetzgeber geforderten Sorgfalt (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bzw. Aufzeichnungsverpflichtung) 
  • Erledigung Ihrer monatlichen bzw. quartalsmäßigen Steueranmeldungen 
  • Erstellung Ihrer Standardauswertungen (BWA, OPOS- und Summen- und Saldenlisten)
  • Erstellung eines Controlling-Reports
  • Übernahme der gesamten Kostenrechnung für Sie 
  • Übernahme Ihres gesamten termingerechten Zahlungsverkehrs mit Ihren Lieferanten (z.B. mittels Datenträgeraustausch mit der Bank, per Datenübermittlung oder durch Überweisung über das DATEV-Rechenzentrum) im Rahmen der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung
  • individuelle Einrichtung und Organisation Ihrer Buchführung

Korrekte Personalabrechnungen sowie das Melden und Abführen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge obliegen der Verantwortung eines jeden Arbeitgebers. Als Steuerberater verfügen wir auch in diesem Bereich über weitreichende Erfahrungen und helfen Ihnen gern bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen.

Unsere Abteilung für Lohnbuchhaltung erstellt für Sie:
 
  • die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • die Lohnsteueranmeldungen
  • die Beitragsmeldungen zur Sozialversicherung
  • die Lohnkonten
  • sonstige Meldungen im Bereich der Sozialversicherung (An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen, Berufsgenossenschaft, Zusatzversorgungskassen)
  • Verdienstbescheinigungen für verschiedene Zwecke

Ist die Steuererklärung eingereicht, heißt es Warten auf den Bescheid vom Finanzamt. Oftmals jedoch bringt dieser eine böse Überraschung mit sich. Sei es, weil die Finanzbeamten angegebene Aufwendungen nicht anerkannt oder Sachverhalte anders bewertet haben als erwartet. Die Folge: Die tatsächlich festgesetzte Steuer weicht deutlich von der ermittelten ab. Doch der Steuerzahler ist nicht machtlos. Ihm stehen Mittel und Wege zur Verfügung, sich gegen die Entscheidungen der Finanzbehörden zu wehren. Als Ihre Steuerberater stehen wir Ihnen in diesem Fall mit kompetenter Beratung zur Seite. Wir vertreten Sie außergerichtlich gegenüber den Finanzbehörden und gerichtlich gegenüber den Finanzgerichten.

Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden erfolgen im Rahmen der jeweils gültigen Steuergesetze. Steht eine Betriebsprüfung an, lassen wir Sie damit nicht allein: Wir begleiten und beraten Sie während derPrüfungsvorbereitung, bei kurzfristigen Anfragen durch die Prüfer sowie bei der Interessenvertretung in der Schlussbesprechung. Neben den gesetzlichen Vorgaben sind es häufig auch die weichen Faktoren, die maßgebliche Auswirkungen auf die Prüfungsfeststellungen und die damit verbundenen Steuernachzahlungen haben. Als Steuerberater verfügen wir über viel Erfahrung mit Betriebsprüfungen und können daher entsprechenden Einfluss auf deren Verlauf nehmen. Neben diesem fachlichen Know-how profitieren Sie zudem von unseren langjährigen Erfahrungen mit den Finanzbehörden sowie unserem Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl.

Wir betreuen Sie bei:

  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsprüfungen
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
  • Lohnsteueraußenprüfungen
  • Prüfungen der Sozialversicherungsträger 

Die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten ist nach unserem Verständnis keineswegs ein Randgebiet der steuerberatenden Tätigkeit. Ganz im Gegenteil: Da die Anforderungen in diesem Gebiet in den letzten Jahren stetig gestiegen sind und damit auch die Komplexität derselben fortwährend zugenommen hat, sind in fast allen Beratungsgebieten steuerliche und betriebswirtschaftliche Problemstellungen eng miteinander verbunden. Eine für unsere Mandanten bestmögliche steuerliche Lösung ist daher ohne gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung in vielen Fällen kaum möglich. Wir bieten Ihnen eine zielführende und entscheidungsorientierte betriebswirtschaftliche Beratung für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung, unser Fokus liegt dabei auf dem individuellen und persönlichen Austausch mit unseren Mandanten. Profitieren Sie von unserem qualifizierten Team, das durch seine Ausbildung, durch kontinuierliche Fortbildungen und durch dielangjährige Praxiserfahrung optimale Ergebnisse für Sie erzielt. 

 Unsere Leistungen im Überblick:
 
  • Erstellung von Planungsrechnungen
  • Unternehmensbewertung
  • Organisation des Rechnungswesens

Sie brauchen Beratung im Hinblick auf betriebliche oder private Finanzierungen? Sie planen den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens? Oder Sie haben Fragen zu Kapitalanlagen oder Immobilien? In all diesen Fällen wünschen Sie sich einen professionellen und erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei Ihrem Vorhaben bestmöglich unterstützt. Steuerberater Schwer bietet Ihnen eine kompetente und umfassende Wirtschaftsberatung, die sich durch die schnelle Identifikation mit unseren Mandanten auszeichnet. Unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erarbeitet unsere Kanzlei individuelle Lösungen für Sie. Durch den Einsatz zukunftsorientierter Instrumente und durch unsere vorausschauende Planung tragen wir maßgeblich zur Optimierung Ihres Unternehmenserfolges bei.

Unser Angebot im Rahmen der Wirtschaftsberatung umfasst im Wesentlichen:

  • betriebliche und private Finanzierungen
  • Immobilien
  • betriebliche Altersversorgung
  • Unternehmenskauf/-verkauf
  • gesellschaftsrechtliche Veränderungen (Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung)
Für rund 71.000 Unternehmen im deutschen Mittelstand muss alljährlich die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Damit diese für alle Beteiligten erfolgreich verläuft, ist ein detaillierter und gestaltender Beratungsprozess unerlässlich. Steuerberater Schwer ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um den Unternehmensverkauf oder -teilverkauf, die Aufnahme neuer Gesellschafter oder einen Generationenwechsel geht. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Unternehmensnachfolge. Im Fokus stehen dabei: der Fortbestand des Unternehmens und die Vermögenssicherung des Übergebenden. Da die ertrag- und erbschaftsteuerliche Belastung, die im Rahmen der Unternehmensnachfolge auftritt, erheblich sein kann, sorgen wir mit einer geschickten Steuerplanungund der Ausnutzung von Freibeträgen für eine minimierte Steuerlast.

Der Schritt in die Selbstständigkeit will gründlich geplant sein, denn eine umfassende Vorbereitung der eigenen Existenzgründung ist die Basis für dauerhaften Erfolg. Ob Sie die Neugründung, die Übernahme oder die Umstrukturierung eines bestehenden Unternehmens planen, wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Steuerberater Schwer bringt das nötige Know-how und das erforderliche Engagement mit und unterstützt Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ziele.